Pressemitteilungen
15. 01. 2006
Das Gebot der Stunde ist nicht die Verschärfung des ohnehin erst seit einem Jahr geltenden Zuwanderungsgesetzes, sondern dessen vollständige Umsetzung im Bereich der Integrationsmaßnahmen. Es besteht ein großer Bedarf an Sprachkursen. Es liegt in unserem eigenen Interesse, noch mehr dieser Kurse anzubieten, damit die Sprachbarriere überwunden wird. Zudem kommt es darauf an, die beruflichen Fähigkeiten von Zuwanderern, die schon in Deutschland sind, besser als bisher zu nutzen - auch durch Abbau von unnötiger Bürokratie bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen.
Die ständigen Rufe von Günther Beckstein nach Verschärfung gehen an den tatsächlichen praktischen Problemen vorbei. Becksteins Forderung nach der so genannten Sicherungshaft für Personen, denen keine Straftat nachgewiesen werden kann, bleibt trotz dauernder Wiederholung verfassungswidrig.
Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
[email protected]
STADLER: Becksteins Forderung nach Sicherungshaft bleibt verfassungswidrig
BERLIN. Zu der erneuten Forderung von Günther Beckstein nach einer Sicherungshaft für Personen, denen keine Straftat nachgewiesen werden kann, erklärt der innenpolitische Experte der FDP-Bundestagsfraktion, Max STADLER:Das Gebot der Stunde ist nicht die Verschärfung des ohnehin erst seit einem Jahr geltenden Zuwanderungsgesetzes, sondern dessen vollständige Umsetzung im Bereich der Integrationsmaßnahmen. Es besteht ein großer Bedarf an Sprachkursen. Es liegt in unserem eigenen Interesse, noch mehr dieser Kurse anzubieten, damit die Sprachbarriere überwunden wird. Zudem kommt es darauf an, die beruflichen Fähigkeiten von Zuwanderern, die schon in Deutschland sind, besser als bisher zu nutzen - auch durch Abbau von unnötiger Bürokratie bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen.
Die ständigen Rufe von Günther Beckstein nach Verschärfung gehen an den tatsächlichen praktischen Problemen vorbei. Becksteins Forderung nach der so genannten Sicherungshaft für Personen, denen keine Straftat nachgewiesen werden kann, bleibt trotz dauernder Wiederholung verfassungswidrig.
Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
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